Rechtsprechung
RG, 21.03.1930 - VII 340/29 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen ist die Anfechtung eines rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleichs statthaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 127, 372
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.01.1992 - IX ZR 94/91
Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften bei Zwangsvergleich
Indes legt der Zwangsvergleich nicht schon kraft Gesetzes die rechtliche Beschaffenheit der ursprünglichen Forderungen fest; denn er stellt einen gemäß den verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 173 ff KO zustande gekommenen bürgerlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Gemeinschuldner und den nichtbevorrechtigten Konkursgläubigern dar (RGZ 77, 403, 404; 92, 181, 187; 127, 372, 375;… Jaeger/Weber, § 173 Rdnr. 8 - 13; Kilger, § 173 Anm. 1;… Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht 12. Aufl. Bd. II Rdnr. 24.2). - BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60 Der gerichtliche Vergleich im Vergleichsverfahren ist zwar ebenso wie der Zwangsvergleich im Konkursverfahren seiner Natur nach im allgemeinen nach Vertragsgrundsätzen zu beurteilen (RGZ 127, 372, 375).
- BGH, 13.11.1952 - IV ZR 112/52
Rechtsmittel
Die Beklagte hätte dann die Möglichkeit, die Bestrafung der Ehebrecher zu beantragen und das Ehehindernis des § 6 EheG wäre begründet (vgl. auch RGZ 127, 372).