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   RG, 21.03.1930 - VII 340/29   

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https://dejure.org/1930,573
RG, 21.03.1930 - VII 340/29 (https://dejure.org/1930,573)
RG, Entscheidung vom 21.03.1930 - VII 340/29 (https://dejure.org/1930,573)
RG, Entscheidung vom 21. März 1930 - VII 340/29 (https://dejure.org/1930,573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist die Anfechtung eines rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleichs statthaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 127, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.01.1992 - IX ZR 94/91

    Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften bei Zwangsvergleich

    Indes legt der Zwangsvergleich nicht schon kraft Gesetzes die rechtliche Beschaffenheit der ursprünglichen Forderungen fest; denn er stellt einen gemäß den verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 173 ff KO zustande gekommenen bürgerlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Gemeinschuldner und den nichtbevorrechtigten Konkursgläubigern dar (RGZ 77, 403, 404; 92, 181, 187; 127, 372, 375; Jaeger/Weber, § 173 Rdnr. 8 - 13; Kilger, § 173 Anm. 1; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht 12. Aufl. Bd. II Rdnr. 24.2).
  • BGH, 10.07.1961 - III ZR 76/60
    Der gerichtliche Vergleich im Vergleichsverfahren ist zwar ebenso wie der Zwangsvergleich im Konkursverfahren seiner Natur nach im allgemeinen nach Vertragsgrundsätzen zu beurteilen (RGZ 127, 372, 375).
  • BGH, 13.11.1952 - IV ZR 112/52

    Rechtsmittel

    Die Beklagte hätte dann die Möglichkeit, die Bestrafung der Ehebrecher zu beantragen und das Ehehindernis des § 6 EheG wäre begründet (vgl. auch RGZ 127, 372).
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